Arbeiten in Spanien – Was ist zu beachten

Sie spielen schon länger mit dem Gedanken nach Spanien zu ziehen, wissen aber nicht genau was Sie beachten müssen, wenn Sie in Spanien arbeiten wollen?

Arbeiten in Spanien

Arbeiten in Spanien

Nun zuerst einmal muss gesagt werden, dass es prinzipiell für jeden europäischen Bürger der Europäischen Union möglich ist, in Spanien zu arbeiten. In der Regel ist auch keine Aufenthaltsgenehmigung notwendig und auch eine Arbeitserlaubnis wird nicht gebraucht. Erst wenn Sie mehr als 20.0000,-Euro im Jahr verdienen, dann wird eine Aufenthaltsgenehmigung zwingend gebraucht, denn ab da muss auch eine Steuererklärung abgegeben werden.

In der Regel beantragt man so etwas bei der Ausländerbehörde der Officina de Extranjeros. Alles was man benötigt, ist ein Pass, drei Passfotos sowie eine Kopie des gültigen Arbeitsvertrages. In der Regel dauert es sechs Monate, bevor man dann seine Aufenthaltsgenehmigung hat.

Verdient man weniger als 20.000,- Euro im Jahr, dann reicht es aus, sich beim Einwohnermeldeamt einzutragen. Hierfür benötigt man lediglich einen gültigen Personalausweis sowie eine Kopie des aktuellen Mietvertrages. Denken Sie auch auf jeden Fall an eine Ausweisnummer, denn das beschleunigt die Behördengänge um ein Vielfaches.

Wenn Sie das erste Mal in Spanien arbeiten, brauchen Sie zudem eine Sozialversicherungsnummer. Diese kann von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Die monatlichen Beiträge für die Sozialversicherung in Spanien betragen 4,7 %. Das Gesundheitssystem ist in Spanien allerdings nicht so gut wie in Deutschland, deswegen beachten Sie bitte, dass Sie sich zwar in jedem Krankenhaus kostenlos behandeln lassen können, allerdings kann es bei der Verschreibung von Medikamenten sein, dass die Krankenkasse diese nicht übernimmt und Sie selber Ihre Tabletten oder Salben Zahlen müssen.

Und was Sie auf gar keinen Fall bei einem Umzug nach Spanien vergessen sollten, ist die spanische Sprache. Im besten Fall sollten Sie bereits spanisch sprechen, denn das vereinfacht Ihnen hinterher nicht nur den Umgang mit den zukünftigen Arbeitgebern, sondern auch bei den anstehenden Behördengängen ist es von Vorteil, spanisch sprechen zu können.

(Angaben ohne Gewähr, Stand 2010)